Teilnahmebedingungen

Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme an Top Sportevents GmbH-Veranstaltungen

Präambel

Diese Teilnahmebedingungen gelten für die Teilnahme an allen von der TOP Sportevents GmbH, Olympiapark Berlin, Hanns-Braun-Straße/ Friesenhaus I, 14053 Berlin (nachfolgend: „TOP Sportevents GmbH“, „wir“ oder „uns“) organisierten und durchgeführten Laufveranstaltungen im Rahmen der Top Sportevents GmbH-Serie (nachfolgend: „Veranstaltungen“, „Laufveranstaltungen“).

§ 1 Anwendungsbereich

Die Teilnahmebedingungen sind bei Anmeldung in ihrer jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen der TOP Sportevents GmbH und den Personen, die sich selbst und/oder Dritte als Teilnehmende anmelden. Sie gelten für alle Teilnehmenden in der am Veranstaltungstag aktuellen Fassung. Die aktuellen Teilnahmebedingungen werden am Veranstaltungstag ausgehangen und sind abrufbar unter https://berlin-laeuft.de/teilnahmebedingungen/.

§ 2 Teilnahmevoraussetzungen, Aufnahmen, Verbandsregeln, Sportgeräte, Zeitmessung

2.1 Persönliche Voraussetzungen

  1. Startberechtigt ist jeder, der das in der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung vorgeschriebene Lebensalter erreicht, sich erfolgreich und gemäß den hierfür geltenden Bestimmungen https://berlin-laeuft.de/agb/ angemeldet hat und keinem Startverbot nach § 5 unterliegt.
  2. Die Teilnehmenden müssen höchstpersönlich starten und in der Lage sein, die Strecke aus eigener Kraft zu bewältigen. Die Teilnehmenden bestätigen mit ihrer Anmeldung, die gesundheitlichen Voraussetzungen zur Teilnahme zu erfüllen, um die Strecke in der jeweils kommunizierten maximalen Zeit zurückzulegen und im Zweifelsfall ärztlichen Rat eingeholt zu haben. Am Tag der Veranstaltung werden die Teilnehmenden nur dann antreten, wenn sie gesund sind und einen ausreichenden Trainingszustand haben. Sie werden das Rennen sofort bei Anzeichen von Schwäche und/oder Unwohlsein abbrechen.

2.2 Chronische Erkrankungen

Eine Teilnahme mit einer bekannten chronischen Erkrankung, die eine besondere Versorgung auch medizinischer Art während der Sportveranstaltung erfordert, ist nicht zulässig. Wir bieten in diesem Falle keine Sonderbetreuung an. Eine Betreuung durch Ärzte und medizinisches Personal von Teilnehmenden ist nur nach vorheriger Akkreditierung durch uns zulässig.

2.3 Kosten ärztlicher Behandlung, Versicherung

Die an der Strecke angebotenen medizinischen Dienstleistungen sind, soweit sie anfallen, von den Teilnehmenden nicht zu vergüten. Der ggf. erforderliche Transport ins Krankenhaus sowie die dort erfolgende Weiterbehandlungen sind von den Teilnehmenden selbst zu tragen. Es obliegt den Teilnehmenden, sich selbst ausreichend zu versichern und ggf. eine gesonderte (Auslands- bzw. Sport-) Versicherung abzuschließen.

2.4 Verbandsregeln

Wenn hierauf bei der Anmeldung hingewiesen wird, werden unsere Sportveranstaltungen nach den jeweils gültigen nationalen und/oder internationalen Wettkampfregeln und unter der Aufsicht des zuständigen Verbandes durchgeführt.

2.5 Sportgeräte, Hilfsmittel

Soweit nicht explizit anders geregelt, sind bei unseren Laufveranstaltungen weder Sportgeräte noch sonstige Hilfsmittel zugelassen. Ausnahmen gelten nur für die bei einzelnen Laufveranstaltungen explizit aufgeführten Sport- und Hilfsgeräte.

2.6 Organisatorisches, Anweisungen

Informationen zur Organisation und ggfls. kurzfristige Änderungen finden sich auf der jeweiligen Website zur Sportveranstaltung. Wir empfehlen den Teilnehmenden, sich hierüber regelmäßig, jedenfalls am Tage der Veranstaltung zu informieren. Den Anweisungen unserer Mitarbeiter:innen, der entsprechend kenntlich gemachten Streckenposten und des Medizinischen Dienstes ist unbedingt Folge zu leisten.

2.7 Zeitmessung, Startblöcke

  1. Die Zeitmessung erfolgt obligatorisch für alle Strecken ausschließlich mit einem easychip-Transponder der Firma davengo GmbH. Dieser Chip wird von jedem Läufer persönlich angelegt (an Schnürsenkel, Schuh oder ähnlichem) und muss weder gekauft noch ausgeliehen werden. Der Transponder ist nur für einen Lauf zu verwenden und kann nicht für andere Läufe übernommen werden.
  2. Zeitmessung Staffel: Es erfolgt keine Einzelzeitmessung, es gibt nur eine Gesamtzielzeit pro Team. Bei den Staffeln wird der easychip-Transponder der Firma davengo GmbH in dem vom Veranstalter ausgegebenen Staffelstab enthalten sein. Dieser muss bei jedem Staffelwechsel an den jeweils nächsten Läufer übergeben werden und die Ziellinie überqueren. Der Staffelstab mit Transponder ist nur für einen Lauf zu verwenden und kann nicht für andere Läufe übernommen werden.
  3. Die zu erwartende Zielzeit wird bei der Online-Anmeldung abgefragt. Die Teilnahme an unseren Laufveranstaltungen ohne oder mit einem nicht von uns zugelassenen Zeitmess-Transponder ist nicht zulässig.
  4. Es steht uns frei, Startblöcke einzurichten und die Teilnehmenden in Wellen starten zu lassen. Zur Einordnung der Teilnehmenden in die verschiedenen Startblöcke orientieren wir uns an der bei der Anmeldung angegebenen Best- oder Trainingszeit. Hieran sind wir aber nicht gebunden. Einen Anspruch auf Einordnung in einem bestimmten Startblock gibt es nicht.

2.8 Preisgeld

Sofern nicht im Einzelfall schriftlich vereinbart, zahlen wir den Teilnehmenden kein Preisgeld.

§ 3 Anmeldung

3.1 Registrierung

Um an einer Laufveranstaltung teilnehmen zu können, müssen sich die Teilnehmenden, wenn nicht im Einzelfall anders geregelt, über die jeweilige Webseite der Laufveranstaltung bei uns anmelden. Für die Anmeldung und Registrierung gelten die gesonderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen https://berlin-laeuft.de/agb/.

3.2 Startnummer

Die Startnummer wird gegen Vorlage der Registrierungsbestätigung/Startnummer ausgehändigt. Teilnehmende haben keinen Anspruch auf Zusendung der Startnummern.

§ 4 No-Show, Erstattung Teilnahmebetrag, Geld-zurück-Garantie, Übertragung des Startplatzes auf eine andere Person

4.1 No-Show

Kommen Anmeldende oder Teilnehmende ihren Zahlungsverpflichtungen trotz Erinnerung mit Fristsetzung (in Textform) nicht nach oder erklären Teilnehmende, nicht am Vertrag über die Teilnahme an einer Sportveranstaltung festhalten zu wollen (z. B. durch Kündigungs- oder Rücktrittserklärung), bzw. sagen sie die Teilnahme an der Sportveranstaltung ab oder nehmen sie das Startrecht – ohne abzusagen – nicht wahr (No-Show), so verstehen wir diese Erklärung bzw. dieses Verhalten – unabhängig davon, ob die Anmeldenden oder Teilnehmenden hierzu berechtigt sind – als endgültigen Verzicht auf das Startrecht und die Teilnahme an der Sportveranstaltung.

4.2 Erstattung Teilnahmebeitrag

Bei einer No-Show gemäß § 4.1 dieser Teilnahmebedingungen oder wenn Teilnehmende – gleich aus welchen Gründen – erklären, nicht zu starten, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung bzw. Erstattung des Teilnahmebeitrages. Gleiches gilt bei Ausschluss oder Disqualifikation von Teilnehmenden gemäß § 5.

4.3 Rücktritt

Sofern Anmeldenden ein gesetzliches Rücktrittsrecht zusteht, wird ihnen der für die Anmeldung zur Teilnahme an der Sportveranstaltung gezahlte Betrag erstattet.

4.4 Geld-zurück-Garantie

Für den Fall, dass die Teilnehmenden eine Geld-zurück-Garantie in Höhe von 8,00 € bei der Anmeldung erworben haben, wird ihnen die gezahlte Startgebühr auch nach dem gesetzlichen Rücktrittsrecht erstattet. Die Gebühr für die Geld-zurück-Garantie wird von der TOP Sportevents GmbH einbehalten.

Die Geld-zurück-Garantie greift nur bei Krankheit, beruflicher Verhinderung, Verlust des Arbeitsplatzes. Die Rückerstattung erfolgt nur nach Vorlage eines Attests oder eines Nachweises vom Arbeitgeber und ist ausschließlich bis 24h vor dem Event möglich. Die Zusatzleistungen sind von der Rückerstattung ausgeschlossen.

4.5 Übertragung des Startplatzes auf eine andere Person

Teilnehmende können ihren Startplatz auf eine andere Person übertragen. Diese Übertragung kann der Teilnehmende eigenständig bis zum Ende der Online-Anmeldung über das Nutzerkonto vornehmen, danach nur noch bei der Startunterlagenausgabe. Die Startgebühren werden mit übertragen und die Zusatzleistungen bleiben dem ursprünglichen Läufer erhalten und sind von einer Rückerstattung ausgeschlossen.

§ 5 Zuwiderhandlungen, Ausschluss, Startverbot

Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Teilnahmebedingungen und/oder für den Fall, dass die Teilnehmenden unseren oder den Anweisungen unserer Mitarbeiter, den entsprechend kenntlich gemachten Streckenposten und des medizinischen Personals nicht Folge leisten und die Gefahr besteht, dass der ordnungsgemäße Ablauf der Veranstaltung oder die Sicherheit und/oder Gesundheit der Teilnehmenden gefährdet werden, können wir, unsere Streckenposten und/oder das medizinische Personal, Teilnehmende von der Zeitwertung oder der Laufveranstaltung ausschließen und/oder disqualifizieren.

Als sanktionsfähige Zuwiderhandlungen zählen unter anderem:

  1. Verstoß gegen die jeweils einschlägig nationalen und internationalen Verbandsregeln, § 2.4 dieser Teilnahmebedingungen;
  2. die Weitergabe der persönlich zugeteilten Startnummer;
  3. die Erschleichung bzw. der Erwerb und/oder die Veränderung der Startnummer;
  4. die Unkenntlichmachung des Werbeaufdrucks auf der Startnummer;
  5. grob unsportliches Verhalten;
  6. wiederholte, unplausible Durchgangszeiten;
  7. Teilnahme mit nicht zugelassenem Zeitmess-Transponder oder ohne Zeitmess-Transponder (§ 2.7).

Weiter behalten wir uns vor, ein Startverbot (auch für die Zukunft) auszusprechen. Ein Startverbot können wir unter anderem bei einem trotz Abmahnung fortgesetzten Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen, bei Zahlungsrückstand sowie zum Schutz des Teilnehmenden vor gesundheitlichen Schäden aussprechen. Über ein Startverbot werden die Betroffenen von uns schriftlich informiert. Sollte die Startgebühr bis zur Startunterlagenausgabe nicht bei uns eingetroffen sein, werden die Startunterlagen nicht ausgehändigt.

§ 6 Disziplinwechsel

Für den Fall, dass Teilnehmende die Disziplin innerhalb derselben direkt bei uns gebuchten Laufveranstaltung wechseln möchten (z. B. Umbuchung auf längere oder kürzere Strecken), kann der Teilnehmende dies eigenständig über das Nutzerkonto vornehmen, sofern die Kapazitäten dies zulassen. In diesem Fall ist der Differenzbetrag zum Zeitpunkt der Umbuchung geltende Teilnehmerbeitrag zu zahlen. Bei Umbuchung in eine günstigere Kategorie erstatten wir die Differenz zum ursprünglichen Teilnehmerbeitrag nicht.

Bis zum Beginn der Nachmelde-Periode ist das Ummelden kostenlos, während der Nachmelde-Periode wird eine zu dem Zeitpunkt gültige Gebühr erhoben.

§ 7 Kommunikation, Anpassung im Veranstaltungsablauf

7.1 Kommunikationsmaßnahmen

Die Teilnehmenden werden mithilfe von regelmäßigen Newslettern über die organisatorischen Gegebenheiten und ggf. kurzfristigen Änderungen der jeweiligen Laufveranstaltung informiert. Des Weiteren finden die Teilnehmenden diese Informationen auf den jeweiligen Webseiten zur Laufveranstaltung und auf den Social-Media-Kanälen wieder. Wir empfehlen den Teilnehmenden, sich hierüber regelmäßig, jedenfalls am Tage der Veranstaltung zu informieren. Den Anweisungen unserer Mitarbeiter, der entsprechend kenntlich gemachten Streckenposten und des medizinischen Personals ist unbedingt Folge zu leisten.

7.2 Anpassung im Veranstaltungsablauf

Wir sind berechtigt und ggf. sogar verpflichtet, die Veranstaltung in begründeten Ausnahmesituationen zeitlich und/oder örtlich zu verlegen, zu verkürzen, ganz oder in Teilen, vollständig oder temporär abzubrechen, teilweise zu schließen oder abzusagen. Eine begründete Ausnahmesituation, welche eine derartige Maßnahme rechtfertigt, liegt vor, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die geplante Durchführung oder Fortsetzung der Veranstaltung zu einer konkreten Gefährdung von Leib und Leben oder von Sachen mit erheblichem Wert führen könnte. Über derartige Änderungen werden wir die Teilnehmenden – soweit möglich – vorab per E-Mail benachrichtigen, auf der Website zur jeweiligen Veranstaltung und den Social-Media-Kanälen informieren.

7.3 Nachweispflicht

Falls wir hierzu verpflichtet werden oder der Auffassung sind, dass dies für die sichere Durchführung der Veranstaltung erforderlich ist, können wir die Teilnahme an der Veranstaltung abhängig machen von der Vorlage näher zu bezeichnender medizinischer Unterlagen und/oder Nachweise oder der Verwendung bestimmter Technologien (insbesondere von Smartphone-Apps). Entsprechende Unterlagen und/oder Nachweise sollen geeignet sein, das Risiko zu reduzieren, dass Teilnehmende das Corona-Virus oder ein hiermit vergleichbares Virus unbemerkt während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung verbreiten. Solche auf Kosten der Teilnehmenden beizubringenden Unterlagen können etwa sein: der Nachweis eines negativen Corona-Tests oder einer ausreichenden Immunisierung durch Impfung und/oder überstandener Corona-Infektion. Die Verwendung einer bestimmten Technologie (Smartphone-App) kann verlangt werden, damit etwaige Infektionsketten verfolgt und eine direkte Kommunikation mit den Teilnehmenden ermöglicht werden kann.

§ 8 Öffentliche Veranstaltung, Bild- und Tonaufnahmen

8.1 Öffentliche Veranstaltungen

Den Teilnehmenden ist bewusst, dass es sich bei unseren Laufveranstaltungen um öffentliche Veranstaltungen handelt. Die Teilnehmenden können und müssen damit rechnen, dass sie Gegenstand einer medialen Berichterstattung (online im Internet, sozialen Medien, offline in Funk, TV und Print) werden. Der Veranstalter wird seine Veranstaltungen ebenfalls in Bild und Ton dokumentieren (siehe § 8.2).

8.2 Fotografien, Filmaufnahmen und Interviews

Die Teilnehmenden können bei den Laufveranstaltungen von uns oder von uns beauftragten Dienstleistern gefilmt, fotografiert und/oder interviewt werden. Die erstellten Fotografien, Filmaufnahmen und Interviews dürfen wir kostenfrei zu Dokumentations- und redaktionellen Zwecken nutzen. Die Teilnehmenden räumen uns das zeitlich, räumlich und sachlich unbeschränkte exklusive Recht ein, die Aufnahmen zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zur Schau zu stellen und zum Abruf anzubieten, insbesondere die Fotografien kommerziell, auch zu Zwecken der Werbung offline und online sowie in sozialen Netzwerken, insbesondere auf folgende Weise zu verwenden: Magazine, Newsletter, Plakate, Foto- und Videoimpressionen der Veranstaltung und Presseveröffentlichungen. Bei der Berichterstattung dürfen wir auch werbliche Zwecke verfolgen, solange die Berichterstattung überwiegt. Die Aufnahmen werden auch auf unseren und den Websites und Social-Media-Profilen unserer Partner gezeigt als Rückblicke, Impressionen und/oder Highlight-Videos von unseren (vergangenen) Veranstaltungen. Die Vorschriften der §§ 22, 23 KUG bleiben unberührt.

Die Teilnehmenden verzichten hierbei auf ihre Namensnennung.

8.3 Teilnehmerfoto-Partner Sportograf

Auf unseren Laufveranstaltungen wird die Sportograf Digital Solutions GmbH (www.sportograf.com) als Medienpartner und exklusiver Fotodienstleister eingesetzt. Den Teilnehmenden ist bewusst, dass eine Zustimmung unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen die Sportograf Digital Solutions GmbH inkludiert. Näheres finden die Teilnehmenden unter: Sportograf 2022 | Photography for the Love of Sport.

§ 9 Haftung, Höhere Gewalt

9.1 Unbeschränkte Haftung

Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen.

9.2 Haftungsbeschränkung

Wir haften bei leichter Fahrlässigkeit im Übrigen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Teilnehmenden regelmäßig vertrauen dürfen (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen der TOP Sportevents GmbH.

9.3 Gesundheitlicher Zustand und erhöhtes Risiko bei bestimmten Veranstaltungen

Die TOP Sportevents GmbH übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Folgen, die daraus resultieren, dass die Teilnehmenden in einem für die Bewältigung der Sportveranstaltung nicht ausreichenden Fitnesszustand oder mit einer akuten Krankheit oder Verletzung starten und/oder nicht unverzüglich medizinische Hilfe in Anspruch nehmen, wenn sie sich während der Teilnahme an einer Laufveranstaltung unwohl fühlen und/oder sich verletzt haben.

Für den Fall, dass die Wettbewerbsstrecke durch die freie Natur und/oder über nicht durchgängig befestigte Wege führt, empfehlen wir den Teilnehmenden, die Wahl von Schuhwerk und Bekleidung abhängig zu machen von den Wetterbedingungen, über die sie sich vorab selbst informieren.

9.4 Absage, Abbruch durch Höhere Gewalt

  1. Ist die TOP Sportevents GmbH in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung, die sie nicht zu vertreten hat, oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen, die eine wirtschaftliche Durchführung unmöglich machen oder diese ganz oder in Teilen abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht der TOP Sportevents GmbH gegenüber den Teilnehmenden. In diesen Fällen darf die TOP Sportevents GmbH Startrechte entziehen, einzelne oder alle Teilnehmenden von den Top Sportevents GmbH-Laufveranstaltungen ausschließen und/oder vom Vertrag zurücktreten.
  2. Sollte die TOP Sportevents GmbH in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung, die sie nicht zu vertreten hat, oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet sein, die Teilnehmerzahl zu reduzieren, erfolgt eine Verlosung für die behördlich vorgeschriebene Höchstanzahl der Teilnehmenden. Über eine (Teil-)Absage werden die betroffenen Teilnehmer umgehend informiert. Wenn eine Laufveranstaltung bereits begonnen hat und aus den vorgenannten Gründen abgebrochen werden muss, haben die Teilnehmenden keinen Anspruch auf Rückzahlung der gezahlten Teilnahmebeiträge.
  3. Als höhere Gewalt gelten Krieg, kriegsähnlicher Zustand, Aufruhr, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Energie oder Rohstoffen, Revolution, Rebellion, Militär- oder Zivilputsch, Terror, Reaktorunfälle, Ausschreitungen, Embargo, Epidemien, Pandemien wie COVID-19, Feuer, Orkan oder andere Unwetter im Ausmaß einer Katastrophe sowie Naturereignisse wie beispielsweise Erdbeben und Erdrutsch.

9.5 Freistellungsklausel

Teilnehmende, die an der Veranstaltung teilnehmen, obwohl sie wissen oder hätten wissen müssen, dass sie Träger einer ansteckenden Krankheit sind oder sein könnten, stellen die TOP Sportevents GmbH – auf erstes Anfordern – von allen Ansprüchen Dritter frei. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn bei den Teilnehmenden eine Infektion (etwa mit SARS-CoV-2) nachgewiesen wurde oder wenn Teilnehmende ihren Nachweispflichten nach Ziffer 7.3 der Teilnahmebedingungen nicht nachgekommen sind und unrichtige oder unvollständige Nachweise eingereicht haben.

§ 10 Datenerhebung und -Verarbeitung

10.1 Verarbeitung zur Vertragsdurchführung, Veröffentlichung, Ergebnisdatenbank

  1. Die bei der Anmeldung von Teilnehmenden angegebenen personenbezogenen Daten werden von uns gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Laufveranstaltung, einschließlich des Ausdrucks der Laufergebnisse auf personalisierten Urkunden und/oder der medizinischen Betreuung der Teilnehmenden auf der Strecke sowie für die Zahlungsabwicklung verarbeitet.
  2. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Anfrage der Teilnehmenden und ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO für die Erfüllung des Teilnehmervertrages und den vorvertraglichen Maßnahmen erforderlich.
  3. Die im Rahmen der Vertragserfüllung von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden bis zum Ablauf der Verjährungsfrist nach Vertragserfüllung von uns gespeichert, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bestehen oder die Teilnehmenden nicht in eine darüber hinausgehende Speicherung eingewilligt haben nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO.

10.2 Veröffentlichung Ergebnisse, Ergebnisdatenbank

  1. Darüber hinaus verarbeiten und veröffentlichen wir den Namen, Vornamen, das Geburtsjahr, die Staatsangehörigkeit, das Geschlecht, ggf. den Verein, die Startnummer und das Ergebnis (Platzierung und Zeiten) der Teilnehmenden zur Darstellung von Teilnehmer- und Ergebnislisten in den relevanten veranstaltungsbegleitenden Medien (Druckerzeugnissen wie Programmheft und Ergebnisheft sowie im Internet) und geben sie weiter für eine Veröffentlichung durch Dritte (z. B. Zeitungen, Ergebnisdienste etc.) und speichern diese zur Erstellung einer – auch historischen – Ergebnisdatenbank.
  2. Diese Datenverarbeitung und Weitergabe erfolgt auf der Grundlage unserer berechtigten Interessen nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO.

10.3 Dokumentation in Bild und Ton

Die im Zusammenhang mit der von uns gemäß § 8 durchgeführten und/oder veranlassten Bild- und Tonaufnahmen einhergehende Erhebung, Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage unserer berechtigten Interessen nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO.